Medizinrecht aus Köln für das gesamte Bundesgebiet 

Praxisübernahme und -abgabe für Ärzte – Rechtliche Begleitung durch spezialisierte Anwälte

Rechtsanwälte Christian Heß – Dr. Peters, Hess & Partner – Über 20 Jahre Erfahrung

Die Übernahme, Abgabe oder Kooperation einer Arztpraxis gehört zu den bedeutendsten Entscheidungen im Berufsleben eines Arztes. Neben wirtschaftlichen Überlegungen steht dabei vor allem die rechtliche Absicherung im Vordergrund. Jede Transaktion berührt sensible Themen wie die vertragsärztliche Zulassung, die Weitergabe der Patientenkartei, die Behandlung laufender Arbeitsverhältnisse oder die Bewertung immaterieller Praxiswerte.
Unsere spezialisierten Anwälte für Medizinrecht und Gesellschaftsrecht begleiten Ärzte von der ersten Planung bis zur Vertragsunterzeichnung. Ziel ist es, die Interessen beider Parteien zu sichern, Risiken frühzeitig zu erkennen und den gesamten Prozess rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten.

Worauf kommt es bei Übernahme und Abgabe einer Arztpraxis an?

Bei der Praxisübernahme steht die juristische Strukturierung des Übergangs im Mittelpunkt. Neben der Klärung der Zulassung müssen Praxiswert, Inventar, Mietverträge und Haftungsverhältnisse sorgfältig geprüft werden. Der Kaufvertrag bildet dabei das zentrale Instrument: Er regelt, welche Rechte und Pflichten übergehen, wann die Übergabe erfolgt und wie mögliche Altverbindlichkeiten behandelt werden.

Eine anwaltliche Begleitung stellt sicher, dass keine versteckten Verpflichtungen übernommen werden und alle Regelungen mit den Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung, des Berufsrechts und des Steuerrechts übereinstimmen. Ebenso wichtig ist die Abstimmung zwischen abgebendem und übernehmendem Arzt, etwa zur Übergangszeit, gemeinsamen Patientenkommunikation oder Nutzung von Praxisräumen.

Häufige Fehler bei Praxisübernahmen

In der Praxis scheitern Übernahmen oft an unklaren oder lückenhaften Verträgen. Besonders häufig treten Probleme durch unpräzise Wettbewerbsverbote, unvollständige Regelungen zur Patientenkartei oder unberücksichtigte Haftungsrisiken auf. Auch bestehende Arbeitsverhältnisse, Mietverträge oder Geräte-Leasingverträge können rechtliche Fallstricke enthalten.

Ein erfahrener Anwalt prüft diese Punkte im Rahmen einer juristischen Due Diligence. So lassen sich Risiken erkennen, bevor sie zum Problem werden. Auch steuerliche Fragen, etwa zur Aufteilung von Kaufpreisbestandteilen oder Umsatzsteuerpflicht, werden rechtlich abgestimmt. Eine professionelle Vertragsgestaltung schützt alle Beteiligten und schafft Vertrauen für einen erfolgreichen Übergang.

Due Diligence bezeichnet die sorgfältige Prüfung einer Praxis oder eines Unternehmens vor einem Kauf, Verkauf oder Zusammenschluss. Dabei werden rechtliche, finanzielle und organisatorische Aspekte analysiert, um Risiken zu erkennen und den tatsächlichen Wert realistisch einzuschätzen. Sie ist ein zentraler Schritt für eine rechtssichere und wirtschaftlich fundierte Praxisübernahme.

Praxisverkauf: MVZ, Private Equity & Einzelkäufer im Vergleich

Der Verkauf einer Arztpraxis kann an verschiedene Interessenten erfolgen – vom einzelnen Nachfolger über ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) bis hin zu einem Private-Equity-Investor. Jede Käufergruppe stellt unterschiedliche rechtliche Anforderungen, etwa hinsichtlich Zulassung, ärztlicher Unabhängigkeit oder Vertragsstruktur.

Verkauf an ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Der Verkauf einer Arztpraxis an ein MVZ bietet Chancen, aber auch besondere rechtliche Hürden. MVZ können Praxen übernehmen, wenn sie über eine zugelassene Trägerstruktur verfügen und eine ärztliche Leitung gewährleisten. Dabei müssen die gesetzlichen Anforderungen des § 95 SGB V erfüllt sein.

In der Praxis ist entscheidend, wie der Kaufvertrag mit dem MVZ ausgestaltet wird – insbesondere hinsichtlich der Fortführung der Zulassung, der Anstellung des abgebenden Arztes und der Übertragung von Vermögenswerten. Ein Anwalt prüft, ob die KV-Zulassung ordnungsgemäß übertragen werden kann, ob Wettbewerbsverbote greifen und ob die Praxisbewertung sachgerecht erfolgt.

Private-Equity-Investoren beteiligen sich zunehmend an medizinischen Einrichtungen. Diese Form des Praxisverkaufs eröffnet finanzielle Spielräume, bringt aber komplexe gesellschaftsrechtliche und haftungsrechtliche Fragen mit sich.

Typisch sind Beteiligungsmodelle über GmbH- oder Holdingstrukturen, bei denen die ärztliche Unabhängigkeit gewahrt bleiben muss. Ein Fachanwalt analysiert Beteiligungsverträge, prüft Gewinnverteilungsmechanismen und sichert die Einhaltung berufsrechtlicher Grenzen. Durch gezielte Vertragsgestaltung lassen sich Risiken wie Interessenkonflikte, Haftungsverschiebungen oder Kontrollverlust vermeiden.

Verkauf an Private-Equity-Investoren

Verkauf an Kollegen oder Nachfolger

Der klassische Praxisverkauf an einen Kollegen oder Nachfolger ist häufig die persönlichste und zugleich sensibelste Variante. Neben finanziellen Aspekten stehen Vertrauen und Kontinuität im Vordergrund. Der Anwalt begleitet die Kaufpreisverhandlungen, erstellt rechtssichere Verträge und sorgt für die geregelte Übergabe von Patientenakten, medizinischen Geräten und laufenden Verträgen.

Auch Fragen der Schweigepflicht, der Weiterbeschäftigung von Mitarbeitenden und der ärztlichen Haftung müssen rechtlich sauber geklärt werden. Eine juristisch abgesicherte Gestaltung schützt beide Seiten und ermöglicht eine harmonische Praxisübergabe.

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch inkl. Kosteneinschätzung

Ein geplanter Praxisverkauf oder -beitritt sollte juristisch sorgfältig vorbereitet werden. Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung einholt, vermeidet rechtliche Fallstricke, steuerliche Nachteile und Konflikte mit Käufern, Partnern oder der Kassenärztlichen Vereinigung.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.
Wir prüfen Ihre Ausgangssituation, erläutern die rechtlichen Optionen und geben eine ehrliche Einschätzung zu Chancen, Risiken und Kosten. So gestalten Sie Ihre Praxisübernahme oder -abgabe rechtssicher und behalten in jeder Phase die Kontrolle.

Praxiskooperationen & Gesellschaftsformen

Gemeinschaftliche Berufsausübung wird im Gesundheitswesen zunehmend wichtiger. Kooperationen ermöglichen Spezialisierung, Kostenteilung und bessere Patientenversorgung. Gleichzeitig bringen sie rechtliche Herausforderungen mit sich, insbesondere bei Haftung, Gewinnverteilung und Entscheidungsbefugnissen.

Ein Anwalt für Medizinrecht berät bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform, gestaltet Verträge und sorgt für klare Strukturen, ob bei der Gründung, dem Beitritt oder der Auflösung einer Kooperation.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist die häufigste Rechtsform für kleinere ärztliche Zusammenschlüsse. Sie lässt sich unkompliziert gründen, führt jedoch zu einer persönlichen und unbeschränkten Haftung der Gesellschafter. Ein durchdachter Gesellschaftsvertrag regelt interne Abläufe, Entscheidungsrechte, Vertretungsbefugnisse und Gewinnverteilung.

Fehlen klare Vereinbarungen, kann dies im Konfliktfall schwerwiegende Folgen haben. Eine anwaltliche Vertragsgestaltung minimiert Risiken und stellt sicher, dass sowohl ärztliches Berufsrecht als auch Zulassungsrecht eingehalten werden.

Berufsausübungsgemeinschaft & Teilgemeinschaft

Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erlaubt die gemeinsame Behandlung von Patienten und gemeinsame Abrechnung. Sie setzt ein hohes Maß an Vertrauen und klare interne Strukturen voraus. Die Teilgemeinschaft beschränkt sich auf bestimmte Bereiche, etwa Labor oder Diagnostik.

Wichtig sind eindeutige Regelungen zu Haftung, Gewinnverteilung, Nutzung von Räumen und Geräten sowie zu Austritts- oder Auflösungsmodalitäten. Der Anwalt sorgt dafür, dass alle vertraglichen Regelungen KV-konform, steuerlich geprüft und berufsrechtlich zulässig sind.

Eintritt in eine bestehende Praxisgemeinschaft

Beim Eintritt in eine bestehende Gemeinschaftspraxis müssen Beteiligungsquoten, Investitionsanteile und Mitspracherechte sorgfältig verhandelt werden. Der Anwalt prüft den bestehenden Gesellschaftsvertrag, identifiziert potenzielle Risiken und begleitet die Anpassung der Verträge. Auch Haftungsfragen, z.B. für Altverbindlichkeiten, spielen hier eine zentrale Rolle. Durch eine rechtssichere Gestaltung wird ein fairer und konfliktfreier Einstieg in die Praxisgemeinschaft ermöglicht.

Wie können spezialisierte Anwälte bei Praxisübernahmen oder -abgaben helfen?

Ein Fachanwalt für Medizinrecht bietet umfassende rechtliche Begleitung bei allen Transaktionen im ärztlichen Bereich.

Prüfung und Gestaltung von Kauf- & Gesellschaftsverträgen
Erstellung und Überarbeitung rechtssicherer Verträge, abgestimmt auf die individuellen Strukturen von Praxis, MVZ oder Beteiligung.

Begleitung bei Due-Diligence-Prüfungen
Analyse von wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Risiken im Rahmen von Praxisübernahmen oder Kooperationen.

Beratung zu Zulassungsrecht & KV-Aspekten
Prüfung der Übertragbarkeit von Zulassungen, Einhaltung vertragsärztlicher Regelungen und Abstimmung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen.

Verhandlungsführung bei MVZ- oder Investorenverkäufen
Juristische Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, Beteiligungsmodellen und strukturellen Anpassungen.

Konfliktlösung und Nachfolgeregelung
Außergerichtliche Streitbeilegung, Nachfolgeplanung und Gestaltung von Übergangsregelungen zwischen Partnern oder Generationen.

Ihre Vorteile mit den Fachanwälten unserer Kanzlei

Fachanwalt für Medizinrecht mit langjähriger Erfahrung im ärztlichen Bereich

Begleitung von Übernahmen, Kooperationen und MVZ-Strukturen aus einer Hand

Absicherung gegen steuerliche, haftungsrechtliche und berufsrechtliche Risiken

Diskrete, effiziente und lösungsorientierte Umsetzung Ihrer Transaktion

Ein spezialisierter Anwalt bietet mehr als reine Vertragsprüfung:
Er begleitet Ärztinnen und Ärzte als strategischer Partner, sorgt für Transparenz in allen Phasen des Prozesses und schützt die wirtschaftlichen sowie rechtlichen Interessen nachhaltig.

Wir helfen Ihnen außerdem bei folgenden Themen weiter:

Beratung und Vertretung von Ärzten und Zahnärzten

  • Niederlassung und Praxisabgabe
  • Gründung und Betrieb von MVZ
  • Vertretung im Vergütungsrecht
  • Gestaltung von Kooperationen
  • Zulassungs- und Berufsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Vertretung in Haftungsfällen
  • Arbeitsrecht in der Praxis
  • Mietrecht

Beratung und Begleitung von Krankenhäusern

  • Gesellschaftsrecht
  • Personalwesen
  • Krankenhausplanung
  • Outsourcing
  • sektorenübergreifende Kooperationen
  • Gründung und Betrieb von MVZ
  • Gestaltung von Chefarztverträgen
  • Krankenhausentgelte
  • Wahlleistungen
  • ambulante Leistungserbringung

Systemberatung im Gesundheitswesen

  • Apotheken- und Arzneimittelrecht
  • Medizinprodukterecht
  • Heil- und Hilfsmittelerbringer
  • Apothekenrecht
  • Richtlinien des G-BA
  • Wechselwirkung zw. den Sektoren
  • Europarechtliche Normen

Strafrecht / Berufsrecht

  • Verteidigung im Arzt- und Medizinstrafrecht
  • Verteidigung in berufsrechtlichen Verfahren

Jetzt rechtliche Hilfe sichern!

Planen Sie eine Praxisübernahme, eine Praxiskooperation oder den Verkauf Ihrer Arztpraxis?

Lassen Sie Ihre Verträge und rechtlichen Rahmenbedingungen frühzeitig prüfen – bevor Sie unterschreiben.

Standorte

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Aktuelles

05. August 2024

Nach einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) vom 25.04.2023 (Az. 17 U 1/22 Kart) ist eine Vereinbarung über den Verzicht auf die Teilnahme an einem Nachbesetzungsverfahren wettbewerbswidrig. Hintergrund...

15. Januar 2024

Das OLG Bamberg stellt in einem Beschluss vom 04.04.2022 (Az. 4 U 306/21) klar, dass eine Kooperationsvereinbarung zwischen einem Krankenhaus und einem externen Arzt der Erstreckung der Wahlarztkette...

17. Juli 2023

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 20.12.2022 (Az. VI ZR 375/21) die Eigenverantwortung des Patienten im Rahmen der ärztlichen Aufklärung betont. Demnach besteht grds. keine feste...

12. April 2023

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 23.09.2022 – I-26 W 6/22) ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht auf kirchliche Krankenhausträger anwendbar. Gegenstand des Verfahrens war ein Auskunfts-...