Unser klarer Fokus

Die anwaltliche Beratung der maßgeblichen Akteure im deutschen
Gesundheitswesen sowie deren Institutionen und Verbände

Über Uns

Über Uns

Die Kanzlei Dr. Peters, Hess und Partner wurde zum 01.03.2021 durch die bis dahin eingeständigen Kanzleien Hess Anwälte (Rechtsanwälte Hess und Partner PartGmbB) und Dr. Peters und Partner gegründet. Durch diese Verbindung entstand ein Zusammenschluss von erfahrenen und renomierten anwaltlichen Beratern im Gesundheitswesen. Für unsere Mandanten bieten wir an verschiedenen Standorten eine praxisnahe, juristisch fundierte und an den wirtschaftlichen Erfordernissen ausgerichtete anwaltliche Beratung im Medizinrecht und Strafrecht an.

Wir wissen, unsere Mandanten arbeiten in einem öffentlichen Bereich der Daseinsvorsorge mit hoher Verantwortung, verbunden mit den an Sie gestellten täglich wachsenden Herausforderungen. Das ist auch der Grund, warum unsere Mandanten sich nicht extra vorstellen müssen – wir sind bereits mit ihren Interessen vertraut.

KanzleiKöpfe

Standorte

Zentrale
Köln

Aachener Str. 1, 50674
Tel. +49 (0) 221 257 83 01
Fax. +49 (0) 221 257 07 43

Düsseldorf

Prinz-Georg-Str. 104, 40479
Tel. +49 (0) 211 323 00 90

Berlin

Bundesallee 185, 10717

Frankfurt am Main

Europaallee 139, 604486

Koblenz

Firmungstraße 38/Jesuitenplatz, 56068

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Mit unserem Newsletter möchten wir Sie in regelmäßigen Abständen über Aktuelles aus der Rechtsprechung und über gesundheitspolitische Themen nicht nur informieren, sondern diese auch kommentieren. Wir würden uns freuen, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben.

Aktuelles

5. August 2024

Vereinbarung über Verzicht auf Teilnahme an Nachbesetzungsverfahren ist nichtig

Nach einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) vom 25.04.2023 (Az. 17 U 1/22 Kart) ist eine Vereinbarung über den Verzicht auf die Teilnahme an einem Nachbesetzungsverfahren...

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15. Januar 2024

Kooperationsvereinbarung steht Wahlarztkette nicht entgegen

Das OLG Bamberg stellt in einem Beschluss vom 04.04.2022 (Az. 4 U 306/21) klar, dass eine Kooperationsvereinbarung zwischen einem Krankenhaus und einem externen Arzt der Erstreckung der...

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17. Juli 2023

Keine feste Sperrzeit zwischen Aufklärung und Einwilligung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 20.12.2022 (Az. VI ZR 375/21) die Eigenverantwortung des Patienten im Rahmen der ärztlichen Aufklärung betont. Demnach besteht grds. keine...

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12. April 2023

DSGVO auf kirchliche Krankenhausträger nicht anwendbar

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 23.09.2022 – I-26 W 6/22) ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht auf kirchliche Krankenhausträger anwendbar.

Gegenstand...

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